Allgemeine Geschäftsbedingungen für BOOMBA-Partner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner (die „Vereinbarung“) regeln die Beziehung zwischen BOOMBA (im Folgenden als „Unternehmen“, „wir“ oder „unser“ bezeichnet) und dem Partner („Partner“, „Sie“ oder „Ihr“), der am Partnerprogramm des Unternehmens teilnimmt. Durch die Teilnahme am Partnerprogramm erklären Sie mit der Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
1. Programmübersicht
1.1 Das Unternehmen bietet ein Partnerprogramm an, über das Partner Provisionen verdienen und ihren Followern Rabatte gewähren können.
1.2 Das Partnerprogramm besteht aus drei Kategorien: Kostenlose KOLs, Bezahlte KOLs und Kunden.
2. Kostenlose Kols
2.1 Kostenlose KOLs sind Partner, die für ihre Werbeaktivitäten keine finanzielle Vergütung erhalten.
2.2 Kostenlose KOLs erhalten eine Provision von 10 % für jeden Verkauf, der über ihren einzigartigen Partnerlink generiert wird.
2.3 Kostenlose KOLs können im Rahmen ihrer Werbeaktivitäten für die Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens ihren Followern einen Rabatt von 10 % gewähren.
3. Bezahlte KOLs
3.1 Bezahlte KOLs sind Partner, die für ihre Werbeaktivitäten eine Vergütung erhalten, sofern in einer individuellen Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist.
3.2 Bezahlte KOLs haben keinen Anspruch auf Provisionen für Verkäufe, die über ihren eindeutigen Partnerlink generiert werden.
3.3 Bezahlte KOLs können im Rahmen ihrer Werbeaktivitäten für die Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens ihren Followern einen Rabatt von 10 % gewähren.
4. Kunden
4.1 Kunden sind Partner, die für ihre Werbeaktivitäten keine finanzielle Vergütung erhalten.
4.2 Kunden erhalten eine Provision von 10 % für jeden Verkauf, der über ihren einzigartigen Partnerlink generiert wird.
4.3 Kunden können durch Mundpropaganda ihrer Familie, ihren Freunden, ihren Verwandten oder anderen einen Rabatt von 10 % gewähren.
5. Geleakte Codes
5.1. Geleakte Codes sind Codes, die auf Rabattseiten und Apps außerhalb der Social-Media-Seiten von KOLs veröffentlicht wurden.
5.2. Geleakte Codes werden unter allen Umständen sofort geändert.
5.3. Nach der Deaktivierung des geleakten Codes erhält KOLs keine weitere Auszahlung von Provisionen mehr für diesen Code.